AGB

§ 1 Präambel

Allen Leistungen von PKW GUTACHTER liegen diese Vertragsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehung sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Vertragsbedingung sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber im Sinne der Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Auftragserteilung

1. Die Aufträge sind für die PKW GUTACHTER erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art bedürfen ebenfalls der Schriftform. Hierunter fallen insbesondere Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern der PKW GUTACHTER sowie der von der PKW GUTACHTER eingeschalteten Sachverständigen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

2. Bestellt der Auftraggeber die Leistung der PKW GUTACHTER auf dem elektronischen Wege, wird die PKW GUTACHTER den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der PKW GUTACHTER gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

§ 3 Widerrufsklausel für Verbraucher

1. Ist der Auftraggeber Verbraucher gemäß § 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat er das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der D&O Vertriebs GmbH, Überseeallee 1, 20457 Hamburg, oder durch Rücksendung der Leistung, sofern tatsächlich möglich, zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Die PKW GUTACHTER behält sich vor, mit der Durchführung der Leistung erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

3. Der Auftraggeber veranlasst die Ausführung der Leistung/Durchführung der Leistung durch Übermittlung von Informationen, die zur Ausführung zur Leistung benötigt werden. Übersendet bzw. übermittelt der Auftraggeber die von Satz 1 benannten Informationen bereits vor Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist, ist dies als Zustimmung zur Ausführung anzusehen. Sobald die PKW GUTACHTER mit der Ausführung durch Verarbeitung der Daten begonnen hat, erlischt das Widerrufsrecht.

§ 4 Leistungen

1. Die PKW GUTACHTER wird ihre Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen.

2. Soweit es zur sachgemäßen Erledigung der Leistung notwendig ist, wird der Auftraggeber bei Beteiligten und dritten Personen Auskünfte einholen und Erhebungen durchführen und die PKW GUTACHTER hierüber informieren.

3. Der Umfang der von der PKW GUTACHTER zu erbringenden Leistungen wird bei Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden können, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei doch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

§ 5 Auftraggeberpflichten

1. Der Auftraggeber hat PKW GUTACHTER alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein können, aufmerksam zu machen.

3. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte 1 und 2 gehen auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit nicht die PKW GUTACHTER ein Mitverschulden betrifft.

§ 6 Geheimhaltung

1. Die PKW GUTACHTER kann von den schriftlichen Unterlagen, die der PKW GUTACHTER zur Einsicht überlassen werden oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen für die Unterlagen machen.

2. An den erbrachten Dienstleistungen hält sich die PKW GUTACHTER die Urheberrechte ausdrücklich vor.

3. Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Leistung von der PKW GUTACHTER schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrag erstellte Gutachten der PKW GUTACHTER bzw. die von der PKW GUTACHTER erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

§ 7 Zahlungsbedingungen

1. Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, bzw. bei Angabe eines Fälligkeitstermins auf der Rechnung, zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zu Zahlung fällig.

2. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung in Zahlungsverzug, so kann die PKW GUTACHTER vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens stehen der PKW GUTACHTER im Fall des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu. Dem Auftraggeber ist jedoch der Nachweis gestattet, dass die PKW GUTACHTER ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden der PKW GUTACHTER wesentlich niedriger ist.

4. Sollten der PKW GUTACHTER Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist die PKW GUTACHTER berechtigt, vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. Auch kann die PKW GUTACHTER in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 15 % der Vergütung, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der Auftaggeber weist nach, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.

5. Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können von PKW GUTACHTER erstellt werden. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzung in Verzug, so hat die PKW GUTACHTER das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Nichterfüllung zu verlangen.

§ 8 Aufrechnung/Zurückhaltungsverbot

Eine Aufrechnung oder eine Zurückhaltung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden.

§ 9 Fristen

Die Auftragsfristen der PKW GUTACHTER sind unverbindlich, es sei denn deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 10 Kündigung

1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen, außer im Vertrag sind anderweitige Bestimmungen geschlossen.

2. Ein wichtiger Grund für die PKW GUTACHTER zur Kündigung ist insbesondere dann gegeben, wenn seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung verweigert wird, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise das Ergebnis des Gutachtens/der Leistung der PKW GUTACHTER zu verfälschen. Wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.

§ 11 Gewährleistung

1. Soweit die PKW GUTACHTER Dienstleistungen erbringt, sind sich die Parteien darüber einig, dass die PKW GUTACHTER keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistung schuldet und es allein im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistung sich daraus ergebene notwendige Entscheidungen zu treffen.

2. Ansonsten kann PKW GUTACHTER bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der PKW GUTACHTER durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung).

3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängel, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.

4. Ein Anspruch auf Schadensersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.

§ 12 Haftung

1. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die PKW GUTACHTER nur, wenn die PKW GUTACHTER, der gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn die PKW GUTACHTER oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht der PKW GUTACHTER auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließlich vertragstypischer Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der PKW GUTACHTER auf folgende Versicherungssummen begrenzt:

– 500.000,00 € für Sachschäden

– 250.000,00 € für Vermögensschäden

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PKW GUTACHTER auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PKW GUTACHTER beruhen, sowie für Schäden auf Grund schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

4. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für welche die PKW GUTACHTER aufkommen muss, unverzüglich der PKW GUTACHTER schriftlich anzuzeigen.

5. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die PKW GUTACHTER ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der PKW GUTACHTER.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz der PKW GUTACHTER.

2. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der PKW GUTACHTER, soweit der Auftraggeber kein Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

4. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und die PKW GUTACHTER verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.